Unterirdische Tanks:
Unterirdische Tanks sind alle 30
bzw. 60 Monate sowie bei Errichtung
und Stilllegung prüfpflichtig.
Oberirdische Tanks:
Oberirdische Tanks ab 1.000 Liter
im Wasserschutzgebiet sind alle 60
Monate sowie bei Errichtung und
Stilllegung prüfpflichtig.
Außerhalb der Wasserschutzgebiete
besteht Prüfpflicht bei Tanks größer
10.000 Liter alle 60 Monate und bei
Stilllegung; bei Errichtung muss ab
1.000 Liter geprüft werden.
Prüfpflichten für Heizöltanks
Oberirdische Tankanlagen
≤ 220 |
WSG:
außerhalb /
innerhalb
> 220 |
WSG:
außerhalb /
innerhalb
> 1.000 | bis
10.000 |
WSG:
außerhalb /
innerhalb
> 10.000 | bis
100.000 |
WSG:
außerhalb /
innerhalb
Prüfung vor Inbetriebnahme oder nach wesentlicher Änderung
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
Prüfung bei Stilllegung der Anlage
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
Regelmäßige Überprüfung (Jahre)
nein
nein
nein
nein
nein
5
5
5
Unterirdische Tankanlagen
≤ 220 |
WSG:
außerhalb /
innerhalb
> 220 |
WSG:
außerhalb /
innerhalb
> 1.000 | bis
10.000 |
WSG:
außerhalb /
innerhalb
> 10.000 | bis
100.000 |
WSG:
außerhalb /
innerhalb
Prüfung vor Inbetriebnahme oder nach wesentlicher Änderung
VERSTANDEN
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